Das Honorar für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken richtet sich nach dem ermittelten Wert. Hier wird in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) verfahren.
Für Kurzgutachten und bankenneutrale Beleihungswertgutachten im Wertermittlungsprogramm Lora können auch Pauschalhonorare vereinbart werden.
Das Honorar der Zusatzleistungen basiert auf freie Vereinbarungen.
Auslagen für behördliche Auskünfte oder der Aufwand für administrative Arbeiten (Schreibkosten, Kopierkosten, Telefon, Porto etc.) werden erfasst und mit einer Bearbeitungsgebühr gemäß JVEG in Rechnung gestellt.
Alle Rechnungsbeträge werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Immobilienart | Kurzgutachten | gerichtsfestes Vollgutachten |
Grundstück | ab 699,00 € | gemäß BVS Richtlinie bzw. JVEG |
Ein-/Zweifamilienhaus | ab 799,00 € | gemäß BVS Richtlinie bzw. JVEG |
Mehrfamilienhaus | ab 799,00 € | gemäß BVS Richtlinie bzw. JVEG |
Eigentumswohnung | ab 699,00 € | gemäß BVS Richtlinie bzw. JVEG |
Gewerbeimmobilie | ab 829,00 € | gemäß BVS Richtlinie bzw. JVEG |